Stromgesetz
Argumente gegen das Stromgesetz
(Referendum gegen Mantelerlass)
Naturschutz zweitrangig
Das Gesetz will der erneuerbaren Energieproduktion grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Interessen geben. Natur und Landschaft würden geopfert. Das Verhältnismässigkeits-Prinzip käme bei geplanten Projekten nicht mehr zur Anwendung – das Gesetz will Strom zu jedem Preis. Staatsrechtler wie Prof. Alain Griffel verurteilen das als eklatanten Verstoss gegen die Bundesverfassung!
Zerstörung von Natur, Landschaft, Artenvielfalt und Wald
Das natur-zerstörende Stromgesetz will Anlagen zur erneuerbaren Energieproduktion in den schönsten Landschaften der Schweiz errichten lassen, genauso wie in wertvollen Naturschutzgebieten. In den Alpen, im Mittelland und im Jura können künftig noch viel mehr Wind- und Solarparks gebaut werden. Das Roden von Wald für Windkraftanlagen würde erleichtert. Pro Windturbine im Wald müsste ein Fussballfeld Bäume gerodet werden. Biotope von nationaler Bedeutung und wilde Flusslandschaften können praktisch ausgetrocknet werden!
Abbau der Volksrechte und der kantonalen Hoheit
Das anti-demokratische Stromgesetz ermächtigt den Bundesrat zur Genehmigung von Wind- und Solarparks im Schnellverfahren. Gegen Verordnungen des Bundesrats kann kein Referendum ergriffen werden. Die Kantone diktieren von oben herab, wo Windturbinen und Freiflächen-Solaranlagen gebaut werden («Eignungsgebiete»). Auch dagegen kann die Bevölkerung kein Referendum erheben. Volksabstimmungen in den Gemeinden könnten abgeschafft werden und Einsprachen von Betroffenen sowie von Umweltverbänden wären aussichtslos!
Schweiz mit Solarparks und Windkraftanlagen verschandeln?
Die erneuerbare Stromproduktion ohne Wasserkraft soll künftig 45 Terawattstunden (TWh) pro Jahr betragen. Der Ausbau soll im Wesentlichen mit Solar- und Windenergie erfolgen, den Anteil je Technologie legt der Bundesrat fest. Für einen substanziellen Beitrag von 10 TWh durch Windkraft wären 2'000 Windturbinen notwendig, für 10 TWh durch Freiflächen-Solarparks wären 100 km2 nötig – das ist mehr als der ganze Zürichsee! Damit würde unser schönes Land grossflächig mit Windrädern und Solarparks verschandelt.
Positive Aspekte umsetzen – ohne Naturzerstörung
Das Stromgesetz enthält auch positive Aspekte wie die generelle Förderung erneuerbarer Stromproduktion oder Zielvorgaben für Energieeffizienz. Diese Punkte können auch ohne Zerstörung von Natur und Landschaft umgesetzt werden. Die Bilanz des Stromgesetzes ist deutlich negativ.
Winterstrom möglich ohne Naturzerstörung
Bevor intakte Landschaften und Wälder verbaut werden, müssen wir das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen sowie auf Effizienzmassnahmen setzen. Allein das Potenzial auf Dächern und Fassaden beträgt nach dem Solarkataster des Bundes 86 TWh. Dieses Potential steigt stetig, u. a. weil die Solarpanels effizienter werden. Das ist weit mehr als das Stromgesetz-Ausbauziel von 45 TWh. Etwa 30% davon fallen im Wintersemester an. Mit der bestehenden Wasserkraft und dem zusätzlichen Potenzial von Infrastrukturflächen ist die Winterstromversorgung mindestens so gut sichergestellt wie im Stromgesetz.
Literatur:
Alain Griffel, Prof. für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Zürich: Beurteilung der Verfassungsmässigkeit des sog. «Mantelerlasses» vom 29. September 2023, https://www.bnl-unp.ch/referendum
Das Stromgesetz muss daher zurück ans Parlament!
Wir werden dem Parlament bei der Neuausarbeitung auf die Finger schauen und notfalls weitere politische Massnahmen zum Schutz der Natur und Demokratie ergreifen (z. B. Volksinitiative).
Natur, Landschaft, Berge
– darum reisen Touristen in die Schweiz. Die Hauptreisemotive haben sich seit über 100 Jahren nicht verändert. «Es ist und bleibt einfach so, dass unsere wunderschöne Landschaft der Grund ist, warum wir besucht werden», sagt der Direktor von Schweiz Tourismus, Martin Nydegger.
Zitate
Falschinformationen und Richtigstellungen
Falsch. Das Stromgesetz kann gewisse Volksrechte in den Gemeinden ausschalten und schränkt die demokratische Mitbestimmung ein. Neu geht das Interesse an Anlagen für erneuerbare Energien in sogenannten «Eignungsgebieten» grundsätzliche allen anderen Interessen vor. Die Kantone bestimmen, wo Wind- und Solarparks als «geeignet» zu betrachten sind. Dagegen ist kein Referendum möglich. Wenn eine Gemeinde Schutzzonen oder Mindestabstände beschliesst, sind diese Abstimmungen nichtig. Solche bereits erfolgte Abstimmungen werden rückwirkend aufgehoben.
Ausserdem sieht das neue Energiegesetz vor (Art. 13 Abs. 3), dass bei kleineren Solar- und Windparks bis zu 4 Windturbinen der Bundesrat das Verfahren konzentrieren und abkürzen kann. Diese Bestimmung kann dazu führen, den Gemeinden das Planungsverfahren zu entziehen und Rechtsmittel zu beschränken. Eine Volksabstimmung in der Gemeinde über solche Projekte wäre dann nicht mehr möglich.
Falsch. Die Stromproduktion erhält in allen Gebieten, die der Kanton ohne Rechtskontrolle festlegen kann, grundsätzlich Vorrang vor dem Naturschutz. Neu dürfen Landschaften von nationaler Bedeutung durch den Bau von Kraftwerken beeinträchtigt werden, und dabei kann auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen verzichtet werden. Damit könnten unsere weltberühmten Landschaften wie die Rigi, die Berner Alpen oder der Chasseral der Stromproduktion zum Opfer fallen. Waldrodungen für Windparks werden erleichtert. Biotope von nationaler Bedeutung dürfen auf Restwasser gesetzt werden (Austrocknung!).
Inhaltlich falsch. Formal können zwar weiterhin Einsprachen eingereicht werden, aber durch den grundsätzlichen Vorrang der Stromproduktion, an den die Behörden und Gerichte gebunden sind, werden sie praktisch aussichtslos. Wenn ein Stromkonzern ein Kraftwerk plant, das vom Kanton grünes Licht erhält, können sich betroffene Anwohner und Umweltverbände künftig kaum mehr wehren. Neu ist der Bedarf und die Standortgebundenheit solcher geplanter Kraftwerke im Gesetz festgelegt (StromVG Art. 9a Abs. 4 Buchst. c) und unterliegt daher keiner Rechtskontrolle mehr. Das Ergebnis der Interessenabwägung ist vorgegeben.
Grundsätzlich falsch. Bereits seit 20 Jahren legen die Kantone in ihren Richtplänen fest, wo Windparks gebaut werden sollen. Neu ist nur die Bestimmung, dass «geeignete Gebiete» auch für riesige Solarparks in der Natur von den Kantonen festgelegt werden. Gegen einen Richtplan und gegen die Festsetzung solcher Eignungsgebiete gibt es in fast allen Kantonen keine Möglichkeit zum Referendum, auch wenn die Gebiete im Wald, in national geschützten Landschaften oder neben Wohnhäusern festgelegt werden. Das Stromgesetz schützt keine neuen Gebiete, sondern fördert im Gegenteil die Ausweisung von noch mehr Eignungsgebieten für den Kraftwerksbau als heute. Dass die Kantone die Natur und Landschaft schonen müssen, ist ein toter Buchstabe, weil der Entscheid des Kantons in den wesentlichen Punkten keiner Volks- und Rechtskontrolle mehr unterliegt.
Falsch: Das Stromgesetz lässt dies offen. Solche Regelungen existieren nicht im Stromgesetz. Der Bundesrat legt später in einer Verordnung fest, wie viele Windturbinen gebaut werden sollen und welche Zwischenziele bei der Solarenergie, wahrscheinlich auch auf Freiflächen, erreicht werden müssen. Darüber hinaus würde ein Zubau von 20% der Ziele des Stromgesetzes heissen, dass fast 2’000 Windturbinen oder Freiflächen-Solarparks in der Grösse des Zürichsees gebaut würden.
Falsch: Wir brauchen zwar mehr Strom, aber keine Kraftwerke in der freien Natur. Wir brauchen keinen Freiflächen-Solarparks und keine Windräder in Wäldern. Das ist alles unnötig, solange es ein grosses Potential auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen gibt! Mit dem Zubau von Stromproduktion in der freien Landschaft zerstört das Stromgesetz unsere Natur.
Das jährliche Potenzial für Photovoltaik auf bestehenden Gebäuden ist riesig: Es beträgt gemäss dem Bundesamt für Energie 86 TWh pro Jahr. Das sind die neusten Zahlen. Das ist grösser als das Ziel für Strom aus neuen erneuerbaren Energien gemäss dem Stromgesetz (45 TWh pro Jahr), grösser als der heutige jährliche Stromverbrauch (60 TWh pro Jahr) und grösser als der voraussichtliche jährliche Stromverbrauch im Jahr 2050. Dazu kommt noch das Potenzial auf Infrastrukturen.
Falsch. 30% der Produktion aus Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen erfolgt im Wintersemester. Wenn man 30% des riesigen Potenzials, das es auf Gebäuden und Infrastrukturen gibt, und den Winterstrom der aktuellen Wasserkraftwerke (ohne Ausbau) zusammenzählt, haben wir genug Strom im Wintersemester, sogar im Jahr 2050. Es gibt keine Notwendigkeit, die Natur zu zerstören.
Falsch. Solarparks benötigen derzeit Subventionen in Höhe von bis zu 60% der Investitionskosten. Das ist viel mehr als die Subventionen für Photovoltaik auf Dächern. Laut dem Bundesamt für Energie erzeugen Solarparks in den Alpen im Winter doppelt so viel Strom wie eine ähnliche Anlage im Mittelland, kosten jedoch dreimal so viel. Das ist wirtschaftlich und ökologisch sinnlos. Die Kapazität im Stromnetz ist gar nicht vorhanden, um den Strom aus riesigen Solarparks abzutransportieren. Ausserdem gibt es in vielen nebelfreien Gemeinden in Bergkantonen (z. B. Sitten, Crans-Montana) ein riesiges Potential auf bestehenden Dächern und Infrastrukturen. Man soll zuerst dieses Potenzial nutzen.
Falsch. Windkraftwerke verursachen enorme Schäden an der Natur und Landschaft und haben eine sehr geringe Effizienz. Eine gleiche Windkraftanlage produziert an der Nordsee ein Vielfaches mehr Strom als in der Schweiz. Das Stromgesetz zerstört unsere Natur, indem es Waldrodungen für Windturbinen erleichtert. Pro Windturbine im Wald muss ein Fussballfeld Wald gerodet werden. Im Kanton Zürich sind über 100 Windturbinen im Wald geplant. Windturbinen können ohne weiteres durch Photovoltaik auf Gebäuden und Infrastrukturen ersetzt werden.
Falsch. Die Solarstromproduktion in der Schweiz wird für 2024 bereits 10% betragen, und das ohne Stromgesetz. Bereits jetzt erfolgt also ein massiver freiwilliger inländischer Zubau von Solaranlagen auf den Dächern im Umfang von eineinhalbmal dem Kernkraftwerk Gösgen. Der Zubau steigt steil an! Darüber hinaus ist die Alternative zum Stromgesetz nicht kein Stromgesetz, sondern ein überarbeitetes Stromgesetz, das die Natur und die Demokratie respektiert.
Falsch. Mit Photovoltaik nur auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen können wir ohne Zerstörung der Natur und zu geringeren Kosten unabhängiger von Stromimporten werden. Wir fordern eine Solaroffensive statt Naturzerstörung!
Falsch: Das Naturkomitee tritt nicht für Solarpflicht ein, sondern bezieht als Bündnis gegen das Stromgesetz zu dieser Frage keine Position. Bereits jetzt installieren sehr viele Menschen in der Schweiz Solaranlagen auf den Dächern. In diesem Jahr werden wir 6 TWh, also 10% unserer Stromversorgung Solarenergie produzieren. Das ist eine Verdopplung innerhalb von nur drei Jahren! Wir sind auch ohne Solarpflicht jetzt schon auf gutem Weg.
Falsch. Beim Stromgesetz geht es nicht um Kernkraft, sondern ob wir den Zubau von Wind- und Solarkraft in der freien Natur realisieren oder auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen. Das Potenzial für Photovoltaik auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ist in der Schweiz zweimal grösser als der aktuelle Verbrauch. Ausserdem sind Befürworter von Kernkraft sowohl für als auch gegen das Stromgesetz.
Falsch. Solar- und Windparks sind teuer und werden mit 60% subventioniert. Die bestehenden Abgaben von 2.3 Rp. / kWh wurde verlängert. Es ist nicht klar, ob diese Abgaben ausreichen werden. Dazu kommen die Kosten, um die Solar- und Windparks am Netz anzuschliessen. Das sind Subventionen in Milliardenhöhe zur Zerstörung der Natur! Es gibt für die Natur und das Portemonnaie bessere Alternativen als riesige Solar- und Windparks.